Oikocredit startet mit neuem Anlagemodell in Deutschland

Oikocredit startet mit neuem Anlagemodell in Deutschland

Neues AnlagemodellMärz 01

Oikocredit bietet seit dem 1. März 2023 eine neue Anlageform an: die Beteiligungen. So können alle Privatpersonen und Organisationen, die die Voraussetzungen für eine Geldanlage erfüllen, direkt in die internationale Genossenschaft investieren.

Mit den Beteiligungen schafft Oikocredit eine weltweit einheitliche Anlageform. Anleger*innen werden mit dem Erwerb der Beteiligung Inhaber*innen eines stimmrechtslosen Beteiligungsrechts an der Genossenschaft nach niederländischem Recht. Die neuen Beteiligungen sind in finanzieller Hinsicht im Wesentlichen vergleichbar mit den bisherigen Anteilen, die die Förderkreise treuhändisch verwaltet haben. Nach der Einführung in Deutschland werden andere Länder Schritt für Schritt folgen.

Effizient, resilient und wirkungsorientiert

Oikocredit hat den Anspruch, ihre Arbeit in allen Bereichen kontinuierlich zu verbessern. Daher sucht die Genossenschaft stets nach Möglichkeiten, um ihren Auftrag möglichst effizient und effektiv zu erfüllen, auf bisherigen Erfolgen aufzubauen und in eine erfolgreiche Zukunft zu investieren.
Der Wechsel zu einem weltweit vereinheitlichten Angebot ist somit ein wichtiger Schritt für die Zukunft. Mit den dadurch freiwerdenden Ressourcen kann Oikocredit die Arbeit ihrer Partnerorganisationen für Endkund*innen im Globalen Süden noch besser unterstützen. Gleichzeitig kann sich die Genossenschaft zusammen mit ihrem globalen Netzwerk aus Anleger*innen, Direktmitgliedern, Förderkreisen und Partnerorganisationen stärker auf die Förderung nachhaltiger Entwicklung konzentrieren, zum Beispiel durch Aktivitäten zum Globalen Lernen.

Alle Informationen zum Erwerb von Beteiligungen finden Sie hier. Auf dieser Seite sind auch der Verkaufsprospekt, die Zusammenfassung des Prospekts in deutscher Sprache und die Beteiligungsbedingungen abrufbar. Alle Unterlagen können auch über die sieben Regionalbüros in Deutschland während der üblichen Geschäftszeiten bezogen werden.

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